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zwangsvollstreckung

Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Lohnpfändung, etc.


  Durch die Existenz eines Vollstreckungstitels (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde) lassen sich viele Schuldner noch nicht beeindrucken. Zur Durchsetzung der Forderung sind oftmals auch Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich.


  Die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung fordert besondere Hartnäckigkeit. Viele Schuldner versuchen, ihre Gläubiger durch häufige Umzüge "abzuschütteln". Die zeitnahe Ermittlung der neuen Wohnanschrift verdeutlicht dem Schuldner, dass diese Strategie nicht zum Erfolg führen wird. Das Auftreten eines Rechtsanwaltes sowie die konsequente Verfolgung des Anspruchs veranlasst viele Schuldner schließlich zur Zahlung.


  Modernes Forderungs- und Vollstreckungsmanagement fordert anwaltliches Fachwissen sowie den Einsatz von Spezialsoftware, um den Forderungsstand nebst angelaufener Kosten und Zinsen stets auf dem neuesten Stand zu halten und eine effektive Vollstreckung gegen den säumigen Schuldner zu gewährleisten. So behalten auch Sie den Überblick über Ihre Forderungen und es gehen Ihnen keine erstattungsfähigen Positionen verloren.


  Manch ein Schuldner scheut trotz der Strafbarkeit dieses Verhaltens nicht davor zurück, seine Vermögensverhältnisse zu verschleiern, falsche Vermögensauskünfte abzugeben und vorhandenes Vermögen beiseite zu schaffen. Zur konsequenten und effektiven Beitreibung von Forderungen gehört es deshalb auch, die wahren Vermögensverhältnisse und unrechtmäßige Vermögensverschiebungen aufzudecken und den Schuldner notfalls auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.


So kann ich Ihnen helfen:


  • Forderungsmanagement: ständige Aktualisierung des Forderungsstandes, korrekte Berechnung von Zinsen und Kosten
  • Ermittlung des Wohnortes des Schuldners
  • "Inkasso"-Korrespondenz mit dem Schuldner
  • Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers
  • Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
  • Fertigung von Fragenkatalogen, die der Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner durchzugehen hat
  • Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
  • Verhaftungsauftrag
  • Pfändung von Konten, Sparguthaben, Bankschließfächern
  • Ermittlung von Grund- und Wohneigentum
  • Zwangsvollstreckung in Immobilien
  • Räumungsauftrag
  • Lohn- und Gehaltspfändung
  • Drittschuldnerklagen, insbesondere gegen Arbeitgeber, z.B. wegen verschleierter Lohnzahlungen



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