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RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Für welche Fälle greift meine Rechtschutzversicherung? 


Rechtsschutzversicherung : Rundum abgesichert im Rechtsstreit?


Wer sein Recht sucht, möchte sein finanzielles Risiko möglichst gering halten. Eine Rechtsschutzversicherung (RSV) kann das Sicherheitsnetz, das es Ihnen ermöglicht, juristische Auseinandersetzungen auf Augenhöhe zu führen. Doch Versicherungsschutz ist nicht gleich Versicherungsschutz.


1. Freie Anwaltswahl: Sie entscheiden, wer Sie vertritt!


Ein wichtiger Grundsatz im deutschen Versicherungsrecht ist die freie Anwaltswahl. Viele Rechtsschutzversicherer bieten Ihnen  an, den Fall an eine ihrer „Partnerkanzleien“ zu übergeben – oft verbunden mit dem Versprechen, die Selbstbeteiligung zu senken.


Wichtig für Sie: Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, diesen Vorschlag anzunehmen. Sie haben das Recht, den Anwalt Ihres Vertrauens selbst zu wählen. Die Versicherung muss die gesetzlichen Gebühren (RVG) auch dann übernehmen, wenn Sie sich für uns entscheiden.


2. Der Leistungsumfang: Was wird bezahlt?


Die Versicherung übernimmt die notwendigen Kosten zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen:


  • Anwaltsvergütung: Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • Gerichtskosten: Inklusive Zeugenentschädigungen und Gutachterkosten.
  • Gegnerkosten: Falls Sie einen Prozess verlieren, trägt die RSV auch die Kosten der Gegenseite.
  • Mediationskosten: Viele Tarife decken heute auch außergerichtliche Einigungsversuche ab.


3. Besonderheit: Sozial- und Verwaltungsrecht


Vorsicht bei Streitigkeiten mit Behörden oder Sozialversicherungsträgern (z. B. Rentenversicherung, Jobcenter):


  • Der Standard-Ausschluss: In vielen Tarifen beginnt der Rechtsschutz erst mit dem gerichtlichen Klageverfahren.


  • Das Widerspruchsverfahren: Die oft entscheidende Phase vorab – das Widerspruchs- oder Vorverfahren – ist in Basis-Tarifen häufig nicht versichert.


  • Prüfung: Ich kläre im Rahmen der Deckungsanfrage für Sie, ob Ihre Police auch die außergerichtliche Vertretung in diesen Bereichen umfasst.


4. Die Wartezeit


Versicherungen schützen sich vor „laufenden Fällen“ durch eine Wartezeit (meist 3 Monate). Ein "brennendes Haus" kann man nicht mehr versichern. Ein Rechtsstreit, der bereits eingetreten ist oder sich bei Vertragsschluss abgezeichnet hat, lässt sich in der Regel nicht mehr versichern.


  • Regelfall: In Gebieten wie Arbeits-, Miet- oder Vertragsrecht muss der Vertrag meist drei Monate bestanden haben, bevor der Streitfall eintritt.


  • Ausnahmen ohne Wartezeit: Im Verkehrsrecht (Unfälle, Bußgeld), Schadenersatzrecht und Strafrecht (bei Fahrlässigkeit) greift der Schutz oft sofort ab Vertragsabschluss.


  • Wechsel: Bei einem nahtlosen Versicherungswechsel entfällt die Wartezeit in der Regel.


5. Reisekosten: Fahrtkosten zum Gericht


Die Erstattung von Reisekosten ist oft detailliert geregelt:


  • Anwaltsreisekosten: Diese werden oft nur übernommen, wenn das Gericht weit entfernt liegt (z. B. über 100 km vom Wohnort) oder wenn Sie am Gerichtsort keinen eigenen Anwalt finden konnten. Bei heimatnahen Gerichten müssen Sie daher in der Regel die Reisekosten des Anwalts selbst bezahlen (Kilometerpauschale, Tage- und Abwesenheitsgelder, Parkgebühren).


6. Selbstbeteiligung und Ausschlüsse


  • Selbstbeteiligung (SB): Meist liegt diese zwischen 50 € und 300 € pro Fall. Diesen Betrag stellen wir Ihnen direkt in Rechnung; den Rest klären wir mit der Versicherung.


  • Häufige Ausschlüsse:


  • Baurecht (Neubau/Sanierung),
  • Vorwurf einer vorsätzlichen Strafat (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, etc.)
  • Familien- sowie Erbrecht (hier wird meist nur eine Erstberatung bezahlt) sind im Standardschutz oft nicht enthalten.


Mein Service: Die Deckungsanfrage


Ich stelle für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherungdie Deckungsanfrage und klären die Kostenübernahme. Benötigt wird lediglich Ihre Versicherungsscheinnummer und der Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung.


Die Deckungsanfrage ist für Sie in der Regel kostenlos. Nur bei umfangreichen und komplizierten Fällen, bei denen eine umfangreiche oder längere Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nötig ist Sie mit Ihrer Versicherung darüber streiten müssten, ob diese greift, können auch für diese Korrespondenz Kosten anfallen. Hierüber werden Sie jedoch im Vorfeld informiert. Insbesondere dann, wenn Sie erstinstanzlich verloren haben, möchte Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel wissen, warum ein Rechtsmittelverfahren bessere Aussichten auf Erfolg hat. Ihre Rechtsschutzversicherung hiervon zu überzeugen, verursacht mitunter Arbeitsaufwand, der ggf. gesondert zu vergüten ist.


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Mail: loewenstein@recht21.com

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