ARBEITSRECHT

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Kündigungsschutz, Lohn- und Gehaltsansprüche,

Urlaub, Entgeltfortzahlung, etc.

   

   In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach Zugang einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben den Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohn- und Lohnersatzleistungen (z.B. im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme geben sich auch bei der Abwickung des Arbeitsverhältnisses: hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen.


Kündigungsschutzklage


Sie sind gekündigt worden. Auf welche Weise können Sie sich hiergegen wehren und wie stehen die Erfolgsaussichten? Haben Sie Anspruch auf eine Abfindung und wenn ja, in welcher Höhe? Achtung! Nach Zugang einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Klage erhoben werden. Verlieren Sie daher keine Zeit!


Lohn- / Gehaltsansprüche


Sie haben zu wenig Lohn oder Gehalt erhalten. Wieviel steht Ihnen tatsächlich zu und wie können Sie Ihren Anspruch durchsetzen?   Wie berechnet sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitfall oder während des Urlaubs? Arbeitgeber versuchen häufig, während der Krankheit die Lohnfortzahlung zu senken, so dass der Arbeitnehmer weniger Lohn erhält, als wenn er nicht krank gewesen und regulär gearbeitet hätte.
   

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sondergratifikationen


Wann und in welcher Höhe haben Sie Anspruch auf Jahressonderzahlungen?


Urlaub und Freizeit


Wieviel Urlaub, Freizeit und Pausen können Sie beanspruchen? Wann verfällt der Urlaub? Ist Urlaub auszuzahlen? Haben Sie  einen Anspruch auf Urlaub, wenn Sie lange Zeit krank waren?


Das benötige ich von Ihnen (falls vorhanden):


  • Arbeitsvertrag nebst Zusatzvereinbarungen
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
  • alle Kündigungsschreiben
  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber
  • Abmahnungen


Lassen Sie mir diese Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zukommen.


Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne mir Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.

Darüber hinaus benötige ich von Ihnen folgende Angaben:


  • Ihr Geburtsdatum
  • Seit wann sind Sie in dem Betrieb beschäftigt?
  • Wieviele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Arbeitgeber?
  • Besteht ein Betriebsrat und falls ja: wurde dieser zur Kündigung angehört?
  • Aus welchem Grund wurden Sie gekündigt?
  • Gab es vorher bereits Probleme und Abmahnungen?


Kosten im Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht gilt eine besondere Kostenregelung.


Was kostet eine Erstberatung im Arbeitsrecht?


Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers betragen maximal 190,- Euro zzgl. MwSt., liegen in den meisten Fällen aber deutlich darunter. Rechnen Sie in einfach gelagerten Fällen mit einer Erstberatungsgebühr in Höhe von 50,- bis 120,- Euro zzgl. MwSt.       

Weitere Kosten fallen an, wenn ich außergerichtlich oder gerichtlich für Sie tätig werde. Die Kosten der Beratung werden natürlich auf die weiteren Gebühren angerechnet, so dass Sie nicht zweimal zahlen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten werden in vielen Fällen von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder  von der Prozesskostenhilfe übernommen.

 

Sie wünschen eine Rechtsberatung zu dem Thema?

Tel: 0561 - 574 26 20     

Mail: loewenstein@recht21.com

    

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